Einige Kinder in deiner Gruppe kratzen sich auffällig oft am Kopf? Dahinter könnten Läuse stecken. Hast du den Verdacht, kannst du nachsehen, ob du Läuse oder Nissen in den Haaren der betroffenen Kinder entdeckst. Zudem solltest du die Eltern darauf hinweisen, ihre Kinder zu untersuchen.
Bist du dir sicher, dass die Kinder deiner KITA oder Schule Kopfläuse haben, musst du die Eltern davon unterrichten. Betroffene Kinder dürfen erst wieder in die Betreuungseinrichtung kommen, wenn eine Behandlung mit einem wirksamen Läusemittel wie z.B. NYDA® Läusespray erfolgt ist.
Zudem gehört zu den wichtigsten Maßnahmen bei Läusen im Kindergarten und in der Schule, dass du den Befall dem zuständigen Gesundheitsamt meldest – Läuse in Gemeinschaftseinrichtungen sind meldepflichtig!
Weiterhin musst du einen Aushang oder Elternbrief erstellen, in dem du für das Thema Läuse sensibilisierst. Informiere darin über das Auftreten der Parasiten und fasse zusammen, wie ein Lausbefall durch das Auskämmen der nassen Haare mit Hilfe eines Läusekamms festgestellt werden kann und welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt. Eltern sollten ihre Kinder regelmäßig auf Läuse untersuchen, denn eine Infektion kann längere Zeit unbemerkt ablaufen, sodass sich die Krabbler weiter vermehren.
Wie oben beschrieben, ist es wichtig, über Läuse aufzuklären. Dazu kannst du zum Beispiel einen Elternabend nutzen. Auch die Mitarbeiter, also Lehrer und Erzieher, sollten sich selbst auf Kopfläuse untersuchen. Die Parasiten machen vor Erwachsenen nicht Halt. Falls du einen Befall entdeckst, leite direkt eine Behandlung ein –Erzieher mit Läusen dürfen nicht arbeiten.
Kinder, bei denen Läuse festgestellt wurden, dürfen direkt nach einer wirksamen Behandlung wieder in die Einrichtung gehen.1 Ob eine Bestätigung von den Eltern reicht oder ein Arzt ein Attest ausstellen muss, ist je nach Schule und Kindergarten unterschiedlich geregelt. Erinnere die Eltern daran, dass nach 8 bis 10 Tagen eine Wiederholungsbehandlung erfolgen soll.
Wenn Eltern Auskunft über Läuse bei ihren Kindern geben sollen, sich aber nicht melden, können Erzieher, Lehrer oder Mitarbeiter des Gesundheitsamtes die Kontrolle auf Läuse durchführen. Wenn weitere Läuse gefunden werden, kann die Einrichtung sich weigern, die entsprechenden Kinder zu betreuen. Wichtig: Das bloße Auffinden von Nissen ist kein Beweis für einen aktiven Kopflausbefall. Grundsätzlich sollte aber immer versucht werden, möglichst eng mit den Eltern zusammenzuarbeiten, um Unsicherheiten zu erkennen und aus der Welt zu schaffen.
Nur im Ausnahmefall, also falls die Ausbreitung der Läuse in der KITA sehr stark ist, kann die Einrichtung für einige Tage geschlossen werden.
Tritt in einer Gemeinschaftseinrichtung ein Befall mit Kopfläusen auf, muss dies zunächst dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Weiterhin müssen die Eltern der betreuten Kinder, zum Beispiel mit einem Aushang, über das Auftreten von Kopfläusen in der Einrichtung informiert werden. Das Gesundheitsamt berät dich anschließend zu weiteren Schritten.
Neben der Informationspflicht gegenüber dem Gesundheitsamt und den Eltern, können Einrichtungen wie KITAs und Schulen zusätzlich selbst Hygienemaßnahmen ergreifen. Auch wenn eine Übertragung von Läusen durch Gegenstände wie Kuscheltiere, Bürsten oder Kissen nur sehr selten vorkommt, können folgende Maßnahmen getroffen werden:
- Bettwäsche, Stofftiere, Schlafsäcke und Schlafanzüge bei den üblichen Temperaturen waschen
- „Kuschelecken“ mit Kissen und Decken auflösen, sodass die Versuchung der Kinder für einige Zeit geringer ist, zusammen zu kuscheln
- Kostümkisten o.ä. für einige Zeit aus dem täglichen Spiel entfernen
Ja, du kannst arbeiten gehen, wenn dein Kind Läuse hat. Jedoch sollten folgende Maßnahmen durchgeführt werden, um die weitere Verbreitung der Kopfläuse zu verhindern.
1) Sobald Läuse bei deinem Kind festgestellt werden, sollte die gesamte Familie auf Kopflausbefall untersucht werden.
2) Wenn bei Familienmitgliedern Kopfläuse festgestellt werden, sollte so schnell wie möglich eine adäquate Behandlung eingeleitet werden. Kaufe dafür entweder NYDA® express in der Apotheke oder lasse dir NYDA® Läusespray vom Kinderarzt verordnen.
3) Informiere alle Gemeinschaftseinrichtungen (Kita, Schule, Sport) sowie Freunde und Familie über den Kopflausbefall, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Der eigene Arbeitgeber muss nur informiert werden, wenn du in einer Gemeinschaftseinrichtung arbeitest.
4) Nach erfolgreicher Behandlung können alle betroffenen Familienmitglieder am nächsten Tag wieder in den Kindergarten, zur Schule oder zur Arbeit gehen.
5) Nach 8-10 Tagen sollte eine Nachkontrolle aller Familienmitglieder durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass keine erneute Ansteckung erfolgt ist.